Meisterschaftsbestimmungen Hobbyliga 2019
1. Gespielt wird nach den Regeln des ÖFB. Ausnahmen: Eine Rote Karte bedeutet eine automatische Sperre von zwei Spielen. Die nächste Rote Karte desselben Spielers bedeutet eine
Sperre von drei Spielen und so weiter. Ein Spieler, der in Meisterschaftsspielen innerhalb eines Spieljahres durch Vorweisen der Gelben Karte in Summe dreimal verwarnt wird, ist für
das der letzten Verwarnung folgende Meisterschaftsspiel gesperrt. Erhält ein Spieler nach der verbüßten automatischen Sperre weitere zwei Verwarnungen, so ist er für das folgende
Meisterschaftsspiel neuerlich automatisch gesperrt. Zwei Verwarnungen im selben Spiel führen zu einem Ausschluss (Gelb-Rote Karte) für den betreffenden Spieler, der damit auch automatisch für das nächste Pflichtspiel gesperrt ist. Die Verwarnungen, die zur Gelb-Roten Karte führten, werden nicht in die Summe mitgezählt. Erhält ein Spieler im selben Spiel eine
Gelbe Karte, die im nächsten Pflichtspiel zu einer automatischen Spielsperre führt und wird dieser im weiteren Verlauf des Spiels ausgeschlossen, so ist in der Folge zuerst die aufgrund
des Ausschlusses verhängte Sperre zu verbüßen, und danach die Sperre auf Grund mehrerer Verwarnungen. Alle genannten Sperren betreffen immer die laut Spielplan folgenden Spiele!
Die Anzahl der Spieler wird auf die Größe der jeweiligen Spielfelder angepasst. Es können bei jedem Spiel vier Feldspieler und ein Ersatztorhüter gewechselt werden. Ebenso kann ein
im Spiel ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden, und zählt als ein Wechsel. Wenn bereits vier Feldspieler gewechselt worden sind, darf der Ersatztorhüter nur als Torhüter
zum Einsatz kommen, wobei der bisherige Torhüter das Spielfeld verlassen muss. Für Cup-Bewerbe gelten anderslautende Regelungen – diese zählen als eigenständige Veranstaltungen.
2. Jede Mannschaft hat die Möglichkeit einen Spielerkader von max. 25 Spielern zu nennen, wobei maximal drei VFV-Spieler Aufscheinen dürfen. Als VFV-Spieler gilt ein Spieler erst
dann, wenn er in einer ersten, zweiten Kampfmannschaft (dazu zählen auch die Future Teams) irgendeiner Liga auf dem Spielbericht steht bzw. gestanden ist. Ein Spieler gilt nicht
mehr als VFV-Spieler, wenn er seit dem 1. Juli des Vorjahres weder in einer ersten noch in einer zweiten Kampfmannschaft (dazu zählen auch die Future Teams) auf dem Spielbericht gestanden ist. Spieler, die in einer Schüler-, Jugend- oder Juniorenmannschaften zum Einsatz gelangten, gelten nicht als VFV-Spieler. Als höchstzulässige Liga für aktive VFV-Spieler gilt die
Vorarlbergliga. Das Alterslimit des ÖFB wird für die Liga aufgehoben. Nach- bzw. Ummeldungen von maximal drei Spielern sind möglich, wobei diese bis 8. Juni 2019 in schriftlicher Form
erfolgen müssen und den Spielerkader von 25 Mann nicht überschreiten dürfen. Solcher Art nachgemeldete Spieler sind nur bei den Rückrundenspielen spielberechtigt, nicht jedoch bei
Nachtragspielen aus der Vorrunde. Ein Spielertausch zwischen den teilnehmenden Mannschaften ist nicht möglich.
3. Proteste müssen bis spätestens eine Woche nach dem Spiel in schriftlicher Form beim Veranstalter eingelangt sein, wobei Proteste gegen Schiedsrichterentscheidungen nicht möglich
sind. Bei ordnungsgemäßem Einlangen des Protestes muss der Veranstalter binnen 14 Tagen eine Spielführersitzung einberufen. Bei Verstößen kommt es zu keiner Protestsitzung. Der
Veranstalter hat bei Regelverstößen betreffend Anzahl der Liga-Spieler, jene Spiele, bei welchen der betreffende Spieler auf dem Spielbericht aufscheint, rückwirkend mit 3:0 zu strafverifizieren. Wird ein Spieler zu einem VFV-Spieler, ist der Verein verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Weiteres gehört dieser neue VFV-Spieler (wenn es 2 sich hierbei um den vierten im Spielerkader handelt) nicht mehr dem Spielerkader an. Über die Vergabe der Hobbyfußballmeisterschaft sowie über die Aufnahme von neuen Vereinen
entscheiden alle an der Meisterschaft teilnehmenden Vereine. Abgabetermin für Bewerbungen für die Saison 2021 sind bis spätestens 31. August 2020 schriftlich beim austragenden
Verein abzugeben, die endgültige Entscheidung fällen alle an der Meisterschaft teilnehmenden Vereine.
4. Der Spielbericht muss unmittelbar nach dem Spiel ausgefüllt sein, von beiden Spielführern unterschrieben werden und noch am folgenden Tag bis 19:00 Uhr beim Veranstalter eingelangt
sein. Hierfür ist eine eigens für Spielberichte WhatsApp-Gruppe erstellt (siehe Spielberichte). Verantwortlich für die ordnungsgemäße Eintragung der ausgeschlossenen oder mit
der Gelben Karte bestraften Spieler ist in erster Instanz der Schiedsrichter. Sollte dieser es verabsäumen, ist der Spielführer des jeweiligen Platzvereines dafür verantwortlich. Bitte um
sorgfältiges Eintragen der Gelben, Gelb-Roten und Roten Karte!
5. Bei Zweifel über die Richtigkeit der im Spielbericht eingetragenen Spieler kann der Spielführer der gegnerischen Mannschaft bis spätestens 15 min. nach dem Spiel einen gültigen Ausweis
(oder deutlich erkennbare Kopie eines Ausweises) verlangen und mit dem Spielerkader vergleichen. Es muss daher zumindest eine Kopie eines Ausweises aller eingesetzten Spieler
dabei sein.
6. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters können beide Mannschaften einen Ersatzschiedsrichter nennen. Es entscheidet dann das Los, welcher Schiedsrichter das Spiel leitet. Nach
dem Losentscheid muss gespielt werden. Sofern es eine der beiden Mannschaften wünscht, muss das Spiel neu ausgetragen werden, wobei wie unter Punkt 10 beschrieben, vorgegangen
werden muss.
7. Haben die beiden Mannschaften die gleichen Dressfarben, muss die Heimmannschaft zumindestdie Leibchen tauschen.
8. Eine Mannschaft die während eines Spieles abtritt, verliert automatisch das Recht Protest einzulegen.
9. Beim Ausscheiden einer Mannschaft während der Saison verfällt das Nenngeld zugunsten des Veranstalters. In einem solchen Fall werden alle bis dahin ausgetragenen Spiele annulliert.
Bei Auflösung der Hobbymeisterschaft während der Saison tritt das Schiedsgericht auf Einladung des Veranstalters zusammen und berät über die Höhe der Rückerstattung des
Nenngeldes.
10. Wünscht eine Mannschaft während der Meisterschaft eine Terminänderung, sind folgende Punkte zu beachten:
a) der jeweilige Gegner muss damit einverstanden sein.
b) der Veranstalter muss spätestens 14 Tage vorher in Kenntnis gesetzt werden (Schiedsrichterverständigung und gleichzeitig muss der neue Termin bekannt gegeben
werden, wobei berücksichtigt werden muss, dass das Spiel spätestens 14 Tage 3 nach dem im Spielplan ursprünglichen Termin stattfinden muss, sofern dies die Witterung zulässt.)
11. Muss ein Spiel wegen Unbespielbarkeit des Spielfeldes (wird vom Platzwart entschieden)
abgesagt werden, sind folgende Punkte zu Erfüllen:
a) Spätest möglicher Absagetermin ist am Spieltag um 14:00 Uhr.
b) Die gegnerische Mannschaft muss per Telefon verständigt werden.
c) Der Schiedsrichter muss per Telefon oder E-Mail verständigt werden.
d) Der Veranstalter muss per Telefon oder E-Mail verständigt werden.
e) Die Heimmannschaft muss sich um einen Austragungstermin kümmern, wobei folgende Vorgangsweise einzuhalten ist:
Innert max. 7 Tagen müssen der gegnerischen Mannschaft und dem Veranstalter drei Ersatztermine genannt werden, wobei diese innerhalb 14 Tagen ab dem ursprünglichen
Austragungstermin liegen müssen. Die Ersatztermine müssen so gewählt sein, das mindestens ein Ruhetag für beide Mannschaften möglich ist. Die Auswärtsmannschaft
muss einen dieser drei Ersatztermine annehmen, da es ansonsten als Nichtantreten gewertet wird und das Spiel mit 0:3 gewertet wird.
f) Sind diese Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge erledigt worden, sind der Veranstalter und der Schiedsrichter zu verständigen.
12. Der jeweilige Platzverein hat für folgende Punkte zu sorgen:
a) Spielfeld markieren
b) Tornetze entsprechend befestigen
c) Platz muss gemäht sein
d) Eckfahnen müssen aufgestellt werden
e) Verstößt die Heimmannschaft gegen eine dieser Regeln, so beginnt eine Wartefrist von 15 Minuten, die vom Schiedsrichter kontrolliert wird. Ist die Wartefrist abgelaufen
und den Säumnissen noch nicht Folge geleistet worden, kann die Gastmannschaft abtreten und innerhalb der gegebenen Frist Protest einlegen, wobei das Spiel
mit 0:3 gewertet wird. In einem solchen Fall ist dem Schiedsrichter das volle Entgelt zu entrichten. Erklärt sich die gegnerische Mannschaft jedoch trotz den Säumnissen
bereit, das Spiel zu beginnen, verliert sie das Recht Protest einzulegen.
13. Bei Nichterscheinen der gegnerischen Mannschaft beginnt eine Wartefrist von max. 15 min. wobei dann mindestens sieben Feldspieler und ein Tormann auf dem Spielfeld stehen müssen,
um ein Spiel zu beginnen. Ist dies nicht gegeben und erfolgt ein Protest, wird das Spiel mit 3:0 für die komplett angetretene Mannschaft gewertet. Das Entgelt für den Schiedsrichter
ist vom Platzverein zu begleichen.
14. Treffen beim Veranstalter Beschwerden des Schiedsrichters ein (z.B. Beschimpfungen, Bedrohungen usw.), wird vom Veranstalter unverzüglich eine Spielführersitzung einberufen, um
mögliche Sanktionen gegenüber dem betreffenden Verein zu beraten (Punkteabzug bzw. bei Tätlichkeit erfolgt ein möglicher Ausschluss).
15. Wanderpokal: Gewinnt eine Mannschaft den Wanderpokal drei Mal in Folge oder fünf Mal insgesamt, so geht der Wanderpokal in deren Besitz über. Der Pokal muss mindestens zwei
4 Wochen vor der geplanten Preisverteilung beim Veranstalter abgegeben werden, damit dieser die Plakette gravieren lassen kann. Es sollen in Farbe und Größe einheitliche Plaketten
verwendet werden.
16. Der Veranstalter übernimmt für Verletzungen und Unfälle aller Art – auch Dritten gegenüber – sowie für Diebstähle keinerlei wie immer geartete Haftung oder Entgeltforderung.