Unser Clubheim kann von allen Vereinsmitgliedern, sowie der Fraxner Bevölkerung für private Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeste...) zu unten stehenden Bedingungen und Preisen gemietet werden.
Miete
€ 290,-
Für die Standardreinigung, welche bei jeder Vermietung inkludiert ist, wird mit einem Aufwand von 2 Stunden gerechnet.
Sollte das Ausmaß der Verschmutzung dies Übersteigen, behalten wir uns vor dies zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Mieter
Als Mieterin/Mieter können ausschließlich Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr auftreten, die Mitglied des FC Fraxern bzw. in Fraxern wohnhaft sind.
Räumlichkeiten
Im Mietumfang der Räumlichkeiten ist ausschließlich das Obergeschoss des o.g. Clubheimes inbegriffen. Die Benutzung des Untergeschosses sowie des Sportplatzes ist ausdrücklich untersagt. Es herrscht ein striktes Nächtigungsverbot. Innerhalb des Gebäudes gilt ein generelles Rauchverbot. Die Höchstzulässige Anzahl an Personen darf aus feuerpolizeilichen Gründen 50 nicht überschreiten.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung, an die auf der Rechnung angeführte Bankverbindung
Getränke
Bier, Limonade und Mineralwasser sind vom FC – Fraxern zu beziehen. Es gelten die Listenpreise der Brauerei Frastanz.
Rückgabe
Das Lokal und die WC-Anlagen müssen in gereinigtem Zustand (Besenrein) übergeben werden. Reinigungsmaterialien sind selbst aufzubringen. Bei groben Verunreinigungen werden die Kosten je nach Reinigungsaufwand der Mieterin/dem Mieter in Rechnung gestellt. Leergut von selbst mitgebrachten Getränken sowie Müll sind vom Mieter zu entsorgen.
Haftung
Die Mieterin/Der Mieter haftet für die verursachten Schäden am gemieteten Lokal und Inventar. Ebenfalls ist die Mieterin/der Mieter haftbar für Schäden die an der Sportanlage Kapieters, durch die Mieterin/den Mieter oder Drittpersonen verursacht werden. Allfällige Reparaturkosten oder Kosten für eine Wiederbeschaffung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, z.B. Lebensmittelverordnung, Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, liegen in der Verantwortung der Mieterin/des Mieters.
Sämtliche Angaben ohne Gewähr.